In eigener Sache: Geänderte AGB

Es kommt immer wieder vor, dass fehlende, unvollständige oder falsche Angaben, besonders bei Adressen (Rechnungsanschrift und/oder Teilnehmeradressen) zu Problemen führen, weil eine funktionierende schriftliche Korrespondenz nicht gewährleistet ist.

Wenn z.B. eine Fachbewilligung nicht zugestellt werden kann - dann ist das das Problem dessen, der sie eigentlich gerne hätte.
Ein Anruf genügt und die Sache hat sich erledigt. So kulant muss ein Dienstleister heute sein, da fällt niemandem ein Zacken aus der Krone.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Rechnungen nicht zugestellt werden können - weil Adressangaben fehlen, weil unter der angegebenen Adresse die entsprechende Firma nicht zu finden ist oder (was nicht eben selten ist) weil Firmen es sich angewöhnt haben, Rechnungen ausschliesslich nur dann zu bezahlen, wenn bis auf das letzte Komma die Rechnungsadresse mit ihren internen Vorstellungen übereinstimmt.
 
Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, Rechnungsadressen zu validieren.

Aus diesem Grunde gelten ab 19.3.2009 neue, leicht angepasste AGB: Der zusätzliche administrative Aufwand, der sich durch erforderliche Adressanpassungen (und dadurch bedingt, Zweitversand usw.) ergibt, wird neu dem Auftraggeber belastet. Administrative Zeit ist echte Zeit und soll auch wie echte Zeit bezahlt werden.

Wir sind uns sicher, auf das Verständnis aller unserer Kunden zählen zu dürfen.

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